Nachfolgewürdigkeit und Nachfolgefähigkeit

Nachfolgewürdigkeit und Nachfolgefähigkeit

Nachfolgewürdigkeit und Nachfolgefähigkeit: Eine Übertragung des Unternehmens macht nur Sinn, wenn es profitabel ist und intakte Zukunftsaussichten hat. Beide – die übergebende und übernehmende Generation – müssen überzeugt sein, dass das Unternehmen nachfolgefähig und -würdig ist. 

Die Nachfolgefähigkeit bezieht sich auf die interne Situation des Unternehmens. Wie steht es um das unternehmerische Klima? Wie stark ist die Abhängigkeit von Schlüsselpersonen oder Grosskunden? 

Praxis-Tipp: Nehmen Sie den Mitarbeitenden und Kunden unbedingt frühzeitig die Unsicherheit! Den Wechsel nicht erst kommunizieren, wenn dieser feststeht. Der Patron sollte offen über seine Planung, aus dem Unternehmen auszuscheiden, sprechen. So lässt sich das Risiko senken, dass langjährige erfahrene Fachkräfte aus Unsicherheit kündigen.

Bei der Beurteilung der Nachfolgewürdigkeit geht es um die Branche und den Markt. Gibt es Entwicklungen, die das Geschäftsmodell gefährden? Sind die Produkte am Markt gefragt? Wie steht es um Entwicklung von neuen Produkten? 

Jahr für Jahr zerplatzen die Hoffnungen vieler Firmeninhaber, denn sie finden keinen Nachfolger, der ihnen den erhofften Preis für ihre Firma zahlt. Die bittere Wahrheit ist oft, dass keine frühzeitigen Massnahmen ergriffen wurden, um aus dem Unternehmen ein Investment zu machen.

Es gibt nur einen Weg, wie der erhoffte Preis beim Unternehmensverkauf auch tatsächlich erzielt werden kann: Das Unternehmen konsequent auf die Steigerung des Unternehmenswerts führen.

Ein Investor will nach dem Kauf nicht „aufräumen“ und ins operative Geschäft eingreifen müssen. Aus Sicht des Käufers ist eine Firma interessant, die mit tiefem Risiko eine hohe Rendite abwirft und bei der alle operativen Prozesse wie geölt laufen. 

Für gute Lösungen beim Verkauf Ihrer Firma braucht es Finance- und Governance-Expertise und ein prozess- und lösungsorientiertes Projektmanagement. Ich stehe gerne für ein Erstgespräch zur Verfügung.