Honorar beim Unternehmensverkauf

Beratungs- oder Erfolgshonorar bei Firmen verkäufen

Honorar beim Unternehmensverkauf: Erfolgs- oder Beratungshonorar? Was spricht dafür und was dagegen? Gibt es ein Optimum zur Verhinderung von Interessenskonflikten?

Bei Firmenverkäufen an Dritte arbeiten viele im Metier auf der Basis eines Erfolgs- und Beratungshonorars. Das stösst immer mal auf Unverständnis. Wieso nicht nur ein Erfolgshonorar? Ist doch vernünftig. Ein klarer simpler Anreiz damit ein möglichst hoher Kaufpreis erzielt wird. 

Wieso greift das für das Honorar beim Unternehmensverkauf zu kurz?  

Muss der Berater bei einem per se unsicheren Projekt Vorleistungen erbringen, wird er seinen Aufwand in Grenzen halten wollen. Scheitert nämlich der Firmenverkauf wird sein Aufwand nicht entschädigt.

Deshalb besteht das Risiko, dass er/sie 

  • die Transaktion (zu) schnell vorantreibt und darauf verzichtet, Zeit zu verwenden, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen. 
  • minderwertig verhandelt, was den Käufer womöglich in die Lage versetzt, sich sein Geld (teilweise) zurückzuholen.

Ein guter Berater berät stets gegen seine eigenen, erfolgsbasierten Interessen. Er muss das Geschäft jederzeit riskieren können, um optimale Konditionen für seinen Mandanten herauszuholen. Im Zweifel muss er von der gesamten Transaktion abraten können, wenn er der Meinung ist, dass der Unternehmer kein optimales Angebot erhalten hat. Das wird nur möglich sein, wenn der Berater nicht nur erfolgsbasiert arbeitet.

Fazit: Das feste Honorar beim Unternehmensverkauf sollte etwas mehr als die Selbstkosten des Beraters decken. Alles was darüber ist, sollte erfolgsbasiert honoriert werden.

Für gute Lösungen beim Verkauf Ihrer Firma braucht es Finance- und Governance-Expertise und ein prozess- und lösungsorientiertes Projektmanagement. Ich stehe gerne für ein Erstgespräch zur Verfügung.