Risiken operativ im Griff behalten. Eine gesetzliche Pflicht. Ohne Kontrollen unmöglich. Es braucht ein Internes Kontrollsystem (IKS).
Ein adäquater Umgang mit Risiken ist für jede Organisation zentral. Es besteht sogar eine Pflicht dazu. Sie leitet sich aus der Pflicht zur sorgfältigen Organisationsführung ab. Auch wenn gesetzlich nicht für alle ein Internes Kontrollsystem (IKS) vorgeschrieben ist, ohne Kontrollen geht es nicht.
FAZIT: Das Risikomanagement gehört zu den unübertragbaren und unentziehbaren Pflichten der Oberleitung einer Organisation. Risiken operativ im Griff behalten: ohne ein individuelles IKS ist unmöglich.
Nach meiner Beobachtung sind IKS-Systeme bei der operativen Umsetzung aber zu oft lückenhaft. Kontrollpläne sind zwar in Tabellenform vorhanden. Sie werden aber nicht zeitgerecht und vollständig nachgeführt. Die mangelhafte operative Umsetzung führt dazu, dass das IKS von den Mitarbeitenden nicht «gelebt» werden kann. Und so wird das IKS zum organisatorischen Tiger ohne Zähne.
Das IKS wird gelebt, wenn
a) Vorgesetzte und Organe zeitgerecht zu kritischen Informationen kommen, und
b) das IKS von Mitarbeitenden als sinnvoll und hilfreich für ihre Arbeit empfunden wird.
Wie Risiken operativ im Griff behalten? Lesen Sie meinen Artikel «IKS – Wie sieht eine wirksames Internes Kontrollsystem aus?»
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